Photovoltaik

Bei der Steuererklärung von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind einige wichtige Punkte zu beachten.
Wenn Sie eine an das Energienetz gekoppelte Photovoltaik-Anlage betreiben und den Strom an den Netzbetreiber verkaufen, liegt grundsätzlich ein unternehmerische Tätigkeit vor. Die Photovoltaik- bzw. Solaranlage unterliegt dem Steuerrecht in den Bereichen Einkommenssteuer, sowie Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Zu der üblichen Einkommensteuererklärung müssen weitere Anlageformulare (Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Selbständiger Tätigkeit sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausgefüllt werden. Desweiteren ist eine Umsatzsteuererklärung zu erstellen. Von der Pflicht einer monatlichen steuerlichen Erklärung können sich Betreiber befreien lassen, wenn der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50 T€ nicht übersteigen wird und im Vorjahr unter 17,5 T€ lag.
Diese "Kleinunternehmer Regelung" ist für die fortlaufenden 5 Jahre bindend.
Das können Sie von uns erwarten
- Persönliches Beratungsgespräch
- Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Vollständige Buchführung Ihrer Photovoltaikanlage
- Auswertung (jährlich) der Rentabilität
- Einnnahme-Überschuss Rechnung sowie die Steuererklärung
- Die Sicherheit in allen steuerlichen Fragen zu Ihrer Solaranlage richtig beraten zu sein

Hübner & Schüler Steuerberater-Sozietät
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